
Als unmittelbare Folge der Gründung der fürstbischöflichen Brandversicherung wurde zwei Jahre später, am 27. November 1770, eine neue „Brandverordnung in der Haupt- und Residenzstadt Münster“ erlassen. Auch in Ihr wurde das Hauptaugenmerk auf die Vorsichtsmaßnahmen gelegt und neben Ratschlägen und Ermahnungen genau beschrieben, „was zu Vorbiegung der Feuersbrünsten zu veranstalten und respective abzuschaffen sey.“ Auf Einhaltung der Bauvorschriften, regelmäßige Visitationen, Schornsteinfegen u.a. wird sehr geachtet. Für geschwinde „Beybringung der Feuersprützen“ werden von der Brandversicherungsgesellschaft Belöhnungen ausgezahlt. Diese Münsterische Brandordnung soll einer „Verordnung wegen Vorbeugung der Feuersbrünste auf dem Lande“ vom 19.August.1791 auch in allen „Landstädten und Wigbolden Unseres Hochstifts Münster nach jeden Orts Verfassung beobachtet werden.“ Da Sie aber auf die Residenzstadt Münster zugeschnitten war und deren besondere Probleme und Möglichkeiten in Anschlag brachte, war Sie auf dem Lande kaum anzuwenden. Mit der Einrichtung von der Brandversicherungen war ein Weg eingeschlagen, der indirekt auch zu Verbesserungen des Feuerlöschwesens selbst führte. Da die Gesellschaften ein großes Interesse an einer Schadensbegrenzung hatten, versuchten Sie mit Erfolgm durch öffentlichen Druck, Kontrollen und Prämienanreiz die Brandbekämpfung effektiver zu gestalten. In unserem Raum wirde in diesem Sinne be. die Westfäl. Prvinzial Feuerversicherung tätig.
In Sassenberg könnte Sie aber immerhin veranlaßt haben, daß man sich auch seitens der Kommune um Feuerlöschgeräte kümmerte und sich nicht allein auf die Vorkehrungen des Schlosses verließ. Wie eine Karte von 1799 zeigt, besaß der Ort spätestens zu diesem Zeitpunkt eine lange Brandleiter, die im Freien an der Hessel lagerte, und eine eigene Spritze, die in einem kleinen Pumpenhaus auf der „Insel“ untergebracht war. Karten von 1752 lassen davon noch nichts erkennen.