Entstehung

Auch in den beiden folgenden Jahren befindet sich die Freiwillige Feuerwehr noch ersichtlich im Aufbau.

Sitzung vom 18.Februar 1886

„… beschlossen Gemeindeverordneten, die der hiesigen freiwilligen Feuerwehr durch Beschluß vom 10.Juli v.J. zu Beschaffung der nothwendigsten Ausrüstungsgegenstände bewilligten 200 Mark nunmehr dem Chef der Wehr Herrn Fabrikant Christian Rath hierselbst auszuzahlen und zu dieser den Etat überschreitenden Ausgabe gemäß §47 der Landgemeinde-Ordnung die Genehmigung des Königlichen Herrn Landraths einzuholen.“

Sitzung vom 20.April 1887

„… wurde beschlossen, für die hiesige freiwillige Feuerwehr eine Ortspolizei-Verordnung im Sinne des von der Königlichen Regierung zu Münster unter dem 3ten März 1885 mitgeteilten Entwurfes zu erlassen.“

Die schon 1885 vom Landrat geforderte Anschaffung eines Zubringers wird zwei Jahre später noch dringender vom Feuerlösch-Inspektor Modersohn wiederholt und von den Sassenberger Gemeindevätern regelmäßig abgelehnt. Es vergeht kaum eine Sitzung, in der das leidige Thema nicht zur Sprache kommt. Ein Zubringer, so argumentierten sie, könne höchstens bei 50 der Sassenberger Häuser eingesetzt werden und dafür lohne sich der finanzielle Aufwand nicht.

Sitzung vom 28.November 1887

„… Gemeindeverordneten erklärten einstimmig:

Der oben erwähnte Bericht des Feuerlösch-Inspectors Modersohn verkennt durchaus die Lage der Stadt Sassenberg und der ihr zu Gebote stehende Wasserläufe. Zum größten Theile liegen die Häuser an den Straßen vereinzelt in Gärten und ist ihnen von allen Seiten mit der Spritze beizukommen. Nahe aneinander gebaut sind nur wenige Häuser, namentlich am Markt, auf der Insel und auf der Schloßstraße. Dieselben haben aber sämtlich an der Vorder- und Hinterseite Wasserzufluß durch die Hessel und deren Nebenarme, sodaß für dieselben die Anschaffung eines Zubringers nicht nothwendigist. Die Entfernung dieser Häuser vom Wasser beträgt höchstens 30 Schritt und können die Spritzen unmittelbar am Wasser aufgestellt werden. Nur für etwa 34 bis 36 Häuser auf dem Lappenbrink, etwa 12 Häuser im Klingenhagen, zusammen etwa 50 Häuser, kann ein Zubringer verwandt werden. Für die weiter gelgenen Häuser dieser Straßen ist einZubringer nicht verwendbar. In Betracht, daß bei allen Bränden mit den beiden vorhandenen Spritzen es niemals an Wasserzufuhr gemangelt hat und bei denselben die Löscharbeiten höchstens 2 Stunden in Anspruch nehmen, halten wir die Anschaffung eines Zubringers namentlich in Rücksicht der wenigen Häuser, wo derselbe Anwendung finden kann, für ganz überflüssig. Im Falle der Noth kann ja auch die 2.Spritze, in der Nähe des hier überall fließenden Wassers aufgestellt, als Zubringer benutzt werden, und sind wir in Bezug auf diesen Fall nicht abgeneigt, zu den jetzt angeschafften Normalschläuchen noch mehr Schläuche anzuschaffen. Zugleich bemerken wir auf die Angabe des Feuerlösch-Inspectors Modersohn, daß nach Anschaffung eines Zubringers eine von den vorhandenen alten Spritzen, welche mit neuen Schläuchen und Normalschrauben versehen, und gut funktionieren an andere Gemeinden abzugeben.

In Betracht vorstehender richtig dargestellter Verhältnisse und in Betracht dessen, daß bei Bränden die hiesigen beiden Spritzen fortwährend vollauf mit Wasser durch Reihenbildung und durch die vorhandenen 6 Kübel, in welchen von 2 Mann 75 Liter Wasser bequem getragen werden können, gespeist worden, bitten wir zu veranlassen, daß von der Anschaffung eines Zubringers oder 2 fahrbarer Wasserkufen Abstand genommen werde.“

Überhaupt scheint im Laufe der Jahre die Bereitschaft der Stadt, sich für die Freiwillige Feuerwehr zu engagieren, mehr und mehr abzunehmen. Zunächst versuchte man (nicht ganz zu unrecht), die Nachbargemeinden an der Finanzierung zu beteiligen. So teilen die Gemeindeverordneten am 8.Juni 1887 dem Feuerlösch-Inspector mit, daß die Feuerwehr Sassenberg bisher bei allen Bränden in den benachbarten Gemeinden Gröblingen und Dackmar, welche keinerlei Löschgerätschaften besäßen und nicht dafür ausgäben, die nötige Hilfe beim Löschen geleistet habe, und es deshalb als gerechtfertigt erscheine, wenn diese Gemeinden zu den Kosten der Anschaffung und Unterhaltung der Sassenberger Feuerlöschgeräte herangezogen würden. Diesbezügliche Anträge seien von der Gemeindevertretung von Gröblingen bisher stets strikt abgewiesen worden.

Im Herbst des folgenden Jahres wurden endlich Nägel mit Köpfen gemacht: Per Ratsbeschluß wurden die o.g. Gemeinden zur Kostenbeteiligung verdonnert, anfangs in Form einer Jahrespauschale, dann durch Bezahlung für die einzelne Löschhilfe.

Sitzung vom 15.Oktober 1888

„.. unseren Beschluß vom 5ten September v. nach welchem wir für Hilfeleistung bei Bränden in den Gemeinden Gröblingen und Dackmar eine jährliche Vergütung von 20 Mark für die Gemeinde Gröblingen und 10 Mark für die Gemeinde dackmar festsetzen, ändern wir hiermit wie folgt ab:

Wir verpflichten uns hierdurch bis auf weiteres den Gemeinden Gröblingen und Dackmar im Falle eines Brandes, wenn solcher uns von den Gemeinden gemeldet oder von hier aus wahrgenommen wird, mit einer Brandspritze und sonstigen Löschgeräthschaften zur Hilfe herbeizukommen, wenn die Gemeinden Gröblingen und Dackmar sich dagegen verpflichten, die zur Brandstelle beförderte Spritze pp. Alsbald nach Gebrauch in das hiesige Spritzenhaus zurückzuschaffen und für jeden Fall an die Gemeindekasse Sassenberg 15 Mark baar zu zahlen, sowie die Kosten übernehmen, welche die Reparaturen an den Geräthschaften die durch die Beschädigung während des Gebrauchs oder auf dem Transporte und dergleichen, welche abhanden gekommen sind ersetzen.“

Weniger schön war der Versuch der Gemeindeverordneten, auf Kosten der Gesundheit der Feuerwehrleute zu sparen, indem sie sich weigerten, sie zu versichern. Sie erklärten nach Erhalt einer diesbezüglichen Verfügung, daß die Westf. Feuerwehr-Unfallkasse für größere Städte und Fabrikgegenden recht passend sei, da die Feuerwehren dort öfter und in weit größeren Gefahren kämen. Auf dem Lande indessen, und speziell in Sassenberg, wo durchweg nur kleine Häuser vorhanden seien, komme bei Bränden fast nie ein Unfall vor. Hatte man im Gründungsjahr der Freiwilligen Feuerwehr noch gern zur Erstausstattung verholfen, so kam im Frühjahr 1888 nur noch mit einer Stimme Mehrheit der Beschluß zu einem Zuschuß aus der Gemeindekasse zustande.

Obwohl die städtischen Zuwendungen bald ganz aufhören, deutet zunächst nichts darauf hin, daß die erste Freiwillige Feuerwehr in Sassenberg kaum länger als ein Jahrzehnt existieren sollte. Vielmehr machte sie nach ihrem äußeren Erscheinungsbild einen guten Eindruck: Sie war straff organisiert, hatte ausreichend Mitglieder, besaß eigene Uniformen und sogar eine Musikkapelle, deren Konzerte im Programm der Schützenfeste schon bald einen festen Platz einnahmen.

All dies wird von Ehrenamtmann Frh. Von Ketteler nicht ohne Stolz im Dezember 1895 auf einen entsprechenden Fragekatalog des preußischen Innenministers geantwortet:

I.                    1.       Keine Berufsfeuerwehr

               2.       Freiwillige Feuerwehr in Sassenberg

II.                  Dieselbe besteht aus 4 Abteilungen:

a.       Einer Steiger,

b.      Einer Zubringer-, einer Spritzen- und einer Rettungsabteilung. Jede Abteilung hat einen  Führer und einen Stellvertreter derselben.

An der Spritze steht der Vorstand mit einem Hautmann, welcher sämmtliche Geschäfte leitet und einem Stellvertreter, einem Schrift- und Kassenführer. Alle drey werden alle zwei Jahre von den Mitgliedern gewählt. Die Wehr zählt etwa 60 Mitglieder und hat eine eigene Musikcapelle.

III.                Sämtliche Mitglieder haben Uniform, welche bei Übungen und im Erstfalle getragen werden.

IV.                Freiwillige Feuerwehr erhält keine Zuschüsse von den Kommunalverbänden oder von öffentlichem Feuersozietäten.