Ein „fürstliches“ Geschenk Kommune Sassenberg erhält Schloß-Brandspritze

Die ersten Jahre des 19.Jahrhunderts sind auch für Sassenberg eine Zeit großen Umbruchs. Nach den Siegen der französischen Revolutionsheere war im Frieden von Lunéville (1801) das linke Rheinufer französisch geworden; die betroffenen Landesherren (u.a. Preußen) sollten durch Aufhebung der Fürstbistümer und sonstige geistliche Besitzes rechts des Rheins entschädigt werden. Im Reichsdesputationshauptschluß vom 25.02.1803 erhielt Preußen das westliche Münsterland zugesprochen. Das fürstbischöfliche Amt Sassenberg wurde aufgelöst und bildete mit Teilen der Ämter Wolbeck und Stromberg den neuen Kreis Warendorf mit einem königlichen Landrat an der Spitze. Die „Kriegs- und Domänenkammer“ in Münster wurde vorgesetzte Behörde. Am 31.12.1803 beendete der letzte Sassenberger Amtsdroste Freiherr Max von Ketteler seine Amtszeit, um am nächsten Tag als erster Landrat seine Tätigkeit in Warendorf zu beginnen. Der letzte Sassenberg Amtsrentmeister Hermann Johannes Reinhartz wurde wegen seiner fachlichen Qualitäten ebenfalls in die neue Kreisverwaltung übernommen. Als Rechtsnachfolger des Fürstbistums wurde der preußische Fiskus Eigentümer des Sassenberger Schlosses und dazugehöriger Liegenschaften.
Aus diesen Jahren der ersten preußischen Besitzergreifung ist im Landratsamt eine Akte erhalten, die ein interessantes Schlaglicht auf die Zustände des Löschwesens in Sassenberg wirft.
Am 15.Januar.1805 schreibt die „Kgl. Preuß. Münster. Kriegs- und Domänenkammer“ an den Landrat von Ketteler, daß die alte Schloß-Brandspritze zu Sassenberg defekt sei und dringend der Ausbesserung bedürfe. Bisher habe die Rentei des Amtes Sassenberg die Reparaturen bestritten, was aber jetzt nicht mehr angemessen sei, da die Schloßgebäude verpachtet seien. (Sie beherbergten bis zum Ankauf durch Heinrich Rath im Jahre 1827 das Gefängnis, die Mädchenschule und zahlreiche Mietswohnungen.) Deshalb werde hiermit die Brandspritze der Commune Sassenberg überwiesen, da diese sonst keine besitze. Auf Gemeindekosten solle sie repariert und künftig unterhalten werden. Der frühere Amtsrentmeister Reinhartz habe die Überweisung der Spritze samt der übrigen Löschungsgerätschaften zu regeln, Schuster Mersmann solle die alten „Schlangen“ (Schläuche) ausbessern und neue anfertigen, wofür er pro Fuß 11 Groschen erhalte.
Die gnädige Anweisung aus Münster fand aber bei der Gemeinde Sassenberg keine Gegenliebe. Die beiden Vorsteher Heyne und Arthkamp wiesen darauf hin, daß man durchaus schon eine funktionsfähige städtische Spritze besitze, und wollten von einem „Geschenk“, das Geld kostet, nichts wissen. Sie entschieden sich, die Sache zu sabotieren, und rückten den Schlüssel des Pumpenhäuschens nicht heraus. Der arme Schuster lief von Pontius zu Pilatus: von Heyne, der dem Spritzenhaus gegenüber wohnte (Insel 33, heute K. Zurwieden) und sich regelmäßig verleugnen ließ, zu Arthkamp auf dem Lappenbrink (Nr. 91, heute W. Hartmann), der ohne Heyne nichts tun wollte. Auch druch Beschwerden kam Mersmann nicht weiter, im Gegenteil: jetzt wurden die beiden Vorsteher erst recht böse. Mersmann sei ein ausgemachter Lügner, schrieben Sie, während Sie al ehrbare Vorsteher nur das Gemeinwohl im Sinn hätten. Noch 10 Jahre später (inzwischen hatte man mit Mersmann behördlicherseits einen Wartungskontrakt für die alte und die neue Spritze abgeschlossen) zeigten Sie den Schuster an, diesmal, weil er die Schläuche 6 Wochen zu Hause behalten habe, und rieten zu überprüfen, ob er auch wirklich alle in Rechnung gestellten Materialien verbraucht habe.
So bliebe dem Landrat von Ketteler nichts anderes übrig, als die Auslieferung der Schläuche und die Übergabe der Schloßspritze durch einen Vollstreckungsbeamten zu erzwingen. Der „Kreisreuter“ Pötter wurde angewiesen in Sassenberg die entsprechende „Execution“ vorzunehmen. So kam die Stadt unter Drohung von Gewalt zu einer zweiten Brandspritze.

Festumzug beim Stadtj. 1978
Die gnädige Anweisung aus Münster fand aber bei der Gemeinde Sassenberg keine Gegenliebe. Die beiden Vorsteher Heyne und Arthkamp wiesen darauf hin, daß man durchaus schon eine funktionsfähige städtische Spritze besitze, und wollten von einem „Geschenk“, das Geld kostet, nichts wissen. Sie entschieden sich, die Sache zu sabotieren, und rückten den Schlüssel des Pumpenhäuschens nicht heraus. Der arme Schuster lief von Pontius zu Pilatus: von Heyne, der dem Spritzenhaus gegenüber wohnte (Insel 33, heute K. Zurwieden) und sich regelmäßig verleugnen ließ, zu Arthkamp auf dem Lappenbrink (Nr. 91, heute W. Hartmann), der ohne Heyne nichts tun wollte. Auch druch Beschwerden kam Mersmann nicht weiter, im Gegenteil: jetzt wurden die beiden Vorsteher erst recht böse. Mersmann sei ein ausgemachter Lügner, schrieben Sie, während Sie al ehrbare Vorsteher nur das Gemeinwohl im Sinn hätten. Noch 10 Jahre später (inzwischen hatte man mit Mersmann behördlicherseits einen Wartungskontrakt für die alte und die neue Spritze abgeschlossen) zeigten Sie den Schuster an, diesmal, weil er die Schläuche 6 Wochen zu Hause behalten habe, und rieten zu überprüfen, ob er auch wirklich alle in Rechnung gestellten Materialien verbraucht habe.
So bliebe dem Landrat von Ketteler nichts anderes übrig, als die Auslieferung der Schläuche und die Übergabe der Schloßspritze durch einen Vollstreckungsbeamten zu erzwingen. Der „Kreisreuter“ Pötter wurde angewiesen in Sassenberg die entsprechende „Execution“ vorzunehmen. So kam die Stadt unter Drohung von Gewalt zu einer zweiten Brandspritze.

Festumzug beim Stadtj. 1978