Entstehung

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Die
Magistratspersonen und Beamten sollen die allersten beym Löschen seyn

Die großherzoglich-bergische Feuerordnung von 1807

Noch kurz vor Ende der fürstbischöflichen Herrschaft, am 2.September.1803, war eine umfassende allgemeine Feuerordnung erlassen worden, die von der Regierung des Großherzogtum Berg im Jahre 1807 eine leicht veränderte Neuauflage erfuhr. Da Sie auch in der späteren preußischen Zeit rechtskräftig blieb und bis weit ins 19.Jahrhundert die Grundlage für die Organisation des Feuerlöschwesens bildete, wird Sie hier in Auszügen vorgestellt.