Im Jahre 1819 wurde der kgl.-preuß. Hauptmann a.D. Bernhard von Schücking Sassenberger Bürgermeister. Er suchte die seines Erachtens überzogenen und den örtlichen Gegebenheiten nicht entsprechenden Bestimmungen der Feuerordnung von 1807 zu modifizieren. So wies er in einem Gutachten u.a. daraufhin, daß es eine Zumutung sei, wenn lt. §5 die Verarbeitung von Flachs und Hanf nur im Freien und außerhalb der Ortschaft geschehen könne. Da über die Hälfte der Sassenberger damals von dieser Tätigkeit lebte und es eine ausgesprochene Winterarbeit war, forderte er das Hecheln auch in Tennen, Scheunen, Ställen und (in Ermangelung solcher) auch in Wohnhäusern zu gestatten (Gutachten vom 7.Oktober.1820).
Er wird geschmunzelt haben über die einem übereifrigen Beamtenhirn entsprungene Forderung, in Sassenberg „öffentliche feuer-Rettungs-Säcke“ anzuschaffen, die bei Brand Bettwerk und sonstiges Leinenzeug der oberen Etagen gestopft und runtergeworfen werden sollte. In dem notorisch armen Sassenberg, schrieb er, hätten die Häuser in der Regel nicht mehrere Etagen und die wenigen Bettsachen könnten schneller weggeschafft werden, wenn man sie vorher nicht noch in Säcke stopfen müsse. Er lehnte eine Belastung des städt. Haushalts mit dieser unsinnigen Anschaffung kategorisch ab.
Den Rauchern war Schücking milder gesonnen als das Gesetz. Was nach §2 der Feuerordnung streng verboten war, war in Sassenberg erlaubt: Man durfte auf der Straße rauchen, wenn man nur das Pfeifendeckelchen hübsch zuhielt. Dies ließ Schücking den erfreuten Sassenbergern auf sechs großen Tafeln verkünden:
Rechnung an die Gemeinde Sassenberg aus Auftrag des Herrn Bürgermeisters von Schücking vom März 1830:
Die Warnungs-Tafeln angestrichen und neue Warnung darauf gesetzt, daß das Tabakrauchen an allen Feuergefährlichen Stellen gänzlich verbothen sey, doch auf den Straßen würde es nur aus geschlossenen Pfeifen gestattet, per Stück für anstreichen und aufschreiben 20 Sgr. Mithin 6 Tafeln 4 Rth.
Sassenberg 22.Oktober.1830
Hunkenschröder
Regelmäßig und pünktlich zum Jahresende legte Schuster Mersmann seine Rechnung vor:
Habe ich die Schlauchen beyden Brandspritzen Nmro 1 und Nrmo 2 gewaschen und aufgehangen 10Sg
Für daß einschmieren der Schlauchen und Brandspritzen Nuro 1 und Nuor 2 an Arbeitslohn 20Sg
An der Schlange der Brandspritze Nuro 2 außgebessert an Arbeitslohn 8Sg
Sassenberg 31ten December 1831
Bernhard Mersmann
Die bergische Feuerordnung verfügte in §23 sehr ausführlich und mit Strafandrohungen für diesbezüglich nachlässige Beamte halbjährliche Visitationen, in den Feuerstätten, Öfen und Kamine in Augenschein genommen und die vorgeschriebenen privaten Löschgeräte überprüft wurden. Für einen fehlenden Brandeimer hatte der Betroffene 5 Silbergroschen zu bezahlen oder, wenn er dazu wegen Armut nicht in der Lage war, einen halben Tag Gemeindearbeit zu verichten.
Für das erste Halbjahr 1831 nahm die Sassenberger Amtskasse z.B. 4 Reichsthaler, 24 Silbergroschen und 6 Pfennige an Bußen ein. In Gröblingen wurden 7 Verstöße registriert, in Velsen1, in Neuwarendorf1, in Dackmar3, in Vohren4, in Sassenberg25 und in Füchtorf sogar 28. Der Landrat konnte die Strafe mildern oder erlassen.